Bildungsscheck NRW 2.0

 

Das Land NRW hat die Förderung von beruflicher Weiterbildung für Privatpersonen mit dem Bildungsscheck 2.0 wieder aufgenommen.
Seit dem 1. Februar 2026 können Bildungsschecks beantragt werden. Es handelt sich dabei um ein online-Verfahren.

 

Beantragung

 

Die Beantragung des Bildungsschecks 2.0 erfolgt über das ESF-Online-Portal.

 

Fragen und Infos

 

Für Fragen stehen Bürgerinnen und Bürgern ein Servicetelefon (02041-767555) und die E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de zur Verfügung. Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr

 

Kriterien der Förderung:

 

Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.

 

Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.



 

 

Die Details zur Förderung

finden sie in der Link-Box!

 

Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

 

Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).

Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)

Rechnung des Weiterbildungsanbieters

 

Bitte beachten Sie die erforderliche Registrierung vor Beginn der Weiterbildung und die notwendige Weitergabe des Formulars "Teilnahmebestätigung" an den Weiterbildungsanbieter.